Zusammenfassung mit Schlüsselbegriffen: Ein Jahr nach der Schlüsselaussage der Gemeinde Embrach in ihrem Artikelbrief an den Zürcher Rat:
«[D]iewil jetz uss dem heiligen Evangelio und rechter göttlicher geschrift [ge]funden werde die fryheiten, und sonderlich, dass [k]ein Mensch des anderen Eigen sin sölle»,
folgte 1525 auf das Schlüsselereignis der Besetzungen in Rüti und Bubikon die vom Zürcher Ratsboten in Fehraltorf verkündete, von Bauern, Ratsherren und den Reformatoren Zwingli und Jud geteilte Schlüsselerkenntnis,
«dass wir alle kinder Gottes sind und brüederlich gegen einander leben sollind».
Zwischen Bauern und Ratsherren bildete die in Töss nicht mit Waffen, sondern mit Worten «brüederlich» geführte Auseinandersetzung den Schlüsselmoment auf dem Weg zu Zürichs reformiertem Gemeinwesen und reformierter Kirche.
Die Reformatoren Hubmaier und Blarer und im darauffolgenden Jahr auch Zwingli vollzogen durch ihre geschwisterliche Unterstützung des aus Griessen geflüchteten Ehepaars Rebmann «die Pflicht der Liebe» und waren Schlüsselpersonen auf dessen Weg. Dieser (bzw. «gewiss Christi Segen») führte das Ehepaar ins reformierte Zürich, wo es während der Tätigkeit des blinden Hans als Pfarrer von Lufingen in einem ehemaligen Stiftsgebäude in Embrach wohnte – einem Ort, an dem der von Bauern gesäte Samen, freie Menschen zu werden, bereits aufgegangen war und Frucht trug.
Schlüsseltragende: Das Embracher Stift war als erste altgläubige Institution umgewandelt worden, in ein staatliches Klosteramt. Mit dem Ende des Stiftskapitels verschwand zwar der geistliche Stand der Kleriker, nicht aber die Pfarrpersonen: In Embrach führte der Leutpriester Georg Hoch seine Pfarrtätigkeit als Prädikant fort; ebenso in Lufingen der bisherige Chorherr Nikolaus Engelhard, auf den später Hans Rebmann folgen sollte. Die Kirchgemeinden waren nun reformiert, integriert in die Gestalt annehmende reformatorische Kirche von Zürich: Ihre Geistlichen waren keine Kleriker mehr, die nach altgläubigem Verständnis über die Schlüssel zum erhofften Himmelreich nach dem Tod verfügten und für den Zutritt bestimmte Leistungen einforderten, sondern gelehrte Diener des göttlichen Wortes, die das Evangelium verkündeten. Die frohe Botschaft (altgr. εὐαγγελιον, Euangelion) beinhaltet damals wie heute, dass Gott barmherzig aus Gnade, und nicht aufgrund menschlicher Leistungen, das Himmelreich aufschlösse. Jesus hält es zwischen Menschen schon auf Erden für erfahrbar: «Wenn zwei … auf Erden übereinkommen, um etwas zu bitten, dann wird es ihnen von meinem Vater im Himmel zuteil werden» (Matthäus 18,19). Dabei lässt sich an «Liebe, Freude, Frieden, Geduld, Güte» und weitere «Frucht des Geistes» (Galater 5,22) denken. So sind alle, die im Vertrauen auf den barmherzigen Gott sich barmherzig gegenüber ihren Mitmenschen erweisen und anderen zu Nächsten werden (vgl. Lukas 10,36f.), Schlüsseltragende; denn wo sich Herzen öffnen lassen, da herrscht auch Offenheit für den Himmel auf Erden.
70 km in die Freiheit
Rüti: Schlüsselereignis / Bubikon: Schlüsselaussagen / Fehraltorf: Schlüsselerkenntnis / Töss: Schlüsselmoment / Lufingen: Schlüsselpersonen / Embrach (Standort): Schlüsseltragende
Gesellschaftliche Freiheit: Was entwickelte sich aus der von der Gemeinde Embrach geäusserten Freiheitshoffnung, die während der Osterzeit 1525 die in Rüti und Bubikon erweckte rebellische Aufbruchsbewegung durchdrang, mit ihrem Höhepunkt, dem Pfingstereignis in Töss?
In Töss begegneten sich die ländliche Aufbruchsbewegung und der städtische Reformprozess buchstäblich von Angesicht zu Angesicht. Eine Konsequenz daraus war der Beschluss des Zürcher Rats, alle verbliebenen Klöster in ihren Gebieten zu reformieren, «allenthalb, wo die gelegen sind»37. Am 9. Dezember 1525 wurde das Kloster Töss in ein Klosteramt umgewandelt; und die Klosterkirche wurde zur reformierten Pfarrkirche von Töss, deren Bevölkerung bislang nach Oberwinterthur kirchgenössig war38. Im Stadtstaat Zürich wurden mit den Einnahmen der Klosterämter das Kirchen-, Schul- und Armenwesen finanziert, wobei ein Teil auch in die Staatskasse floss39. Die bäuerliche Forderung, verfügbares Kirchengut fürs lokale Gemeinwesen, insbesondere fürs Armenwesen, zu verwenden, hinterliess auf dem Land, dem Untertanengebiet von Zürich, Spuren in einer kommunalen Einrichtung: In Kirchgemeinden achtete eine Kommission aus Pfarrer und Gemeindevertretern auf den sorgsamen Umgang der für Schule und Armenfürsorge bereitgestellten Gelder40.
Generell vereinheitlichte die Stadt Zürich ihr Recht in ihren Herrschaften, von denen die Landvogtei Kyburg die grösste war. Für die bäuerliche Bevölkerung blieb die Abgabelast drückend, doch die meisten Menschen waren frei! Frei von den Einschränkungen der Leibeigenschaft. Die galten weiterhin für Hörige in «privaten» Herrschaften und im Amt Grüningen nun für alle Einwohner, die sich gegenüber Zürich wiederholt aufsässig gezeigt hatten41. Wer wegzog, musste sich beim Landvogt freikaufen42. Dass in einer epochalen Umbruchsituation schlussendlich die Obrigkeit überwiegend ihre Interessen durchsetzte, darf nicht verwundern. Es ist bemerkenswert, wie der Zürcher Rat gestützt auf das Evangelium sich gegenüber hohen Klerikern anmasste, Disputationen durchzuführen und sich auf den Weg der Reformation zu begeben. Doch genauso bemerkenswert ist es, wie währenddessen die ländliche Bevölkerung ihre Forderung an den Zürcher Rat, von der Leibeigenschaft befreit zu werden, evangelisch begründete und ihn durch nachdrückliche Protestaktionen zur weitgehenden Umsetzung bewegte. Im damaligen Europa mit seinen feudalistischen Strukturen ein beispielloser Freiheitsdurchbruch, der dazu führte, dass die erste reformatorische Kirche aus mehrheitlich freien Menschen bestand.
Evangelische Freiheit: Zwingli zeigte einerseits Verständnis für die Evangeliumsauslegung und Forderung der bäuerlichen Bevölkerung, freie Menschen zu sein, was für ihn göttlicher Gerechtigkeit entsprach, und andererseits für die Sonderfälle geltender Leibeigenschaft, die er als Regelungen menschlicher Gerechtigkeit ansah43. Er hielt den Idealzustand göttlicher Gerechtigkeit für erstrebenswert, räumte aber ein, dass dieser nicht immer realisierbar sei44. Luther hingegen stellte die bestehende Ständeordnung nicht infrage und missbilligte, dass Bauern, evangelisch motiviert, für mehr Freiheit und Rechte in den Kampf zogen45. Für ihn war ein Christenmensch nicht aufgrund seiner gesellschaftlichen Rechte, sondern aufgrund seiner Gottesbeziehung frei; zugleich sei er in der Liebe seinen Nächsten dienstbar46. Dass Freisein aus Gottvertrauen die Liebe für Nächste entfesselt, mag in einer Gesellschaft unabhängig davon zutreffen, wie hoch der Anteil Leibeigener oder Unterdrückter ist. Das schliesst aber nicht aus, Freiheitsrechte anzustreben bzw. hochzuhalten.
Ein halbes Jahrtausend ist es her, seit zum einen die evangelischen Worte der bäuerlichen Bevölkerung zur Befreiung von der Leibeigenschaft, geäussert in Artikelbriefen und Protestversammlungen im Umfeld von Kleriker- und Ordensgemeinschaften, in Zürich auf fruchtbare Erde gefallen sind und zum anderen die geschwisterlichen Taten lokaler Reformatoren den im deutschen Freiheitskampf geblendeten Pfarrer Rebmann und seine Frau in die Zürcher Kirche mit einer mehrheitlich freien Bevölkerung geleitet haben. Bis heute führt «gewiss Christi Segen»47 Schlüsseltragende in ihrer Gemeinschaft auf einem Weg, auf dem Gottes Gerechtigkeit zu ihrer Gerechtigkeit werden darf und Frucht des Geistes hervorbringt:
Freiheit, sodass kein Mensch des anderen Eigen ist;
Liebe, indem ein Mensch des anderen Nächsten ist.
