
Personen und Daten: Der Rat von Zürich schuf 1523 mit seinen Disputationen, an denen Geistliche und weltliche Vertreter über Glaubensinhalte debattierten, eine neuartige Gesprächsform. An der zweiten Disputation vom 26. bis 28. Oktober 1523 mit 900 Teilnehmenden entschied er, sich auf den Weg der Reformation zu begeben, das «Evangelium» zu lehren und allmählich Reformen umzusetzen28. 1484 hatte der Zürcher Rat für die Verwaltung des Chorherrenstifts Embrach, nach dem Anschlagsversuch des unter Korruptionsverdacht gestandenen Verwalters Leonhard Öttinger auf seinen Chorherrenbruder Jakob Rich, die Rechenschaftspflicht eingeführt. Als am 19. Januar 1524 wieder eine Untersuchung im Chorherrenstift durch Ratsherren fällig wurde, anerbot sich der Stiftsprobst Heinrich Brennwald, der an den Disputationen teilgenommen hatte und ein Anhänger der Reformation war, dem Zürcher Rat eine schriftliche Beschwerde von der Gemeinde Embrach einzuholen. Die Hauptakteure konnten sich scheinbar vorstellen, dass in nächster Zeit das Stift durch den Probst an die Stadt übergeben würde, wobei sie Unruhen vermeiden wollten. Und da wäre es hilfreich, wenn die Gemeinde Embrach mit ihren Hörigen des Chorherrenstifts auch mitspielen würde. Das tat diese auch, indem sie ihren Artikelbrief vom 25. Januar 1524 an den Rat von Zürich in einem artigen Ton und mit pragmatischen Forderungen formulierte, die es allerdings in sich hatten29.
Bäuerlicher Artikelbrief aus Embrach: In den ersten sechs Artikeln argumentierte die Gemeinde Embrach evangelisch, herrschte doch an «usspreitung der evangelischen le[h]r [k]ein mangel». Dass die gewöhnliche Bevölkerung dies tat, war in Europa ein Novum; dabei machte sie nichts anderes als ihr Adressat bei seinen Disputationen. Die Gemeinde respektierte selbstredend bestehende Rechtsverhältnisse, ausser sie hielt diese nicht für evangelisch vertretbar. So distanzierte sie sich von ihren Zehntverweigerern, die «dingen nit zendet habint wie von alterhar» (Artikel 1). Die Bauern vermieden es, sich über die Chorherren zu beklagen: «[D]ieselben habint inen ouch nie args oder leids getan». Nicht auf das Verhalten der Stiftsherren legten die Bauern das Augenmerk, sondern auf ihr belastendes Rechtsverhältnis mit dem Stift. Sie wiesen darauf hin, dass es bei ihnen ärmliche Zustände gebe und sie «merklich beschwert» seien (Artikel 2), speziell «mit dem lass, der [lib-]eigenschaft und ungnossami, in hoffnung», dass diese Bindung gelöst würde. Denn die Leibeigenschaft erachteten sie nicht als legitim, da «uss dem heiligen Evangelio und rechter göttlicher geschrift [ge]funden werde die fryheiten, und sonderlich dass [k]ein mensch des andern eigen sin sölle». Dass Leibherren wie das Chorherrenstift mit seinen Klerikern innerhalb des Staates Zürichs eigene Herrschaftsrechte besassen, wollten die Bauern nicht länger hinnehmen, sondern «allein minen Herren von Zürich als iren rechten natürlichen herren und obern in allen dingen gehorsam sin» (Artikel 3). Es erstaunt nicht, dass die Gemeinde mit ihrem neugläubigen Pfarrer und «seelsorger» Georg Hoch zufrieden war. Statt wie andernorts das Pfarrwahlrecht für sich zu fordern, setzte sie sich für den «lütpriester» des Stifts ein: Weil er das «göttlich wort und heilig Evangelium … dapferlich, trülich und mit … fliess» predige, solle er doch «ein guot» Auskommen haben (Artikel 4). Die Gemeinde argumentierte auch im Zusammenhang mit Stiftungen, deren Geld für Jahrzeiten oder den Antoniusaltar bestimmt war, evangelisch. Für den Vollzug der Jahrzeiten musste im Voraus bezahlt werden. Da «uss der göttlichen geschrift» ersichtlich sei, dass solche jährlichen Seelenmessen für Verstorbene nichts ausrichten könnten, wollte die Gemeinde, dass die dafür eingegangenen Spenden rückabgewickelt oder wenigstens «armen, notdurftigen lüten zuogeordnet wurdint» (Artikel 5). Auch war die Gemeinde der Ansicht, dass das für den Unterhalt des Antoniusaltars bereitgestellte Geld statt für wirkungsloses «kerzenbrennen und zünselwerch» besser «armen lüten» gegeben würde (Artikel 6)30.
Stifts- und Klosterumwandlungen: Am 19. September 1524 wurde das Chorherrenstift tatsächlich verstaatlicht. Zürich wandelte es in ein Klosteramt um und setzte Heinrich Wolf als Schaffner (Amtmann) ein. Die Kirche verlor ihre Funktion als Stiftskirche für Stundengebete der Chorherren und war nur noch Pfarrkirche der Kirchgemeinde Embrach, die jetzt reformiert war: Messen, Vigilen, Jahrzeiten und weitere kirchliche Traditionen, die evangelisch nicht für nötig befunden wurden, verschwanden. Der Leutpriester Georg Hoch31 blieb ihr Pfarrer, nunmehr als Prädikant. Der Probst Heinrich Brennwald und die acht übrigen Chorherren erhielten eine Leibrente32. Nikolaus Engelhard33 führte seine Pfarrtätigkeit in Lufingen als Prädikant fort. In der Stadt Zürich wurden im Dezember das Fraumünsterkloster sowie die drei Bettelklöster (Augustiner, Prediger und Barfüsser) umgewandelt, bevor Heinrich Brennwald Anfang 1525 Obmann des neu geschaffenen Almosenamts und der städtischen Fürsorgekommission wurde. Die umgewandelten Stadtklöster, zu denen im Februar 1525 Oetenbach hinzukam, fielen in seinen Zuständigkeitsbereich und dienten der Armen- und Krankenhilfe34. Ein Sonderfall bildete das Grossmünsterstift: Mit Einkünften des bereits im September 1523 umgestalteten Stifts wurde am 19. Juni 1525 die sogenannte Prophezey gegründet, zur theologischen Ausbildung reformierter Pfarrer35. Zwei Tage zuvor hatte der Zürcher Rat den Beschluss gefasst, das Kloster Rüti und danach alle verbliebenen Klöster zu reformieren36.
